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Mobilitätsgarantie : Pendler im Clinch mit Eurobahn

17.08.2010

Als Berufspendler ist Rolf Stüwe wie viele andere Holzwickeder auch auf die Bahn angewiesen. Um zu seinem Arbeitsplatz nach Schwelm zu kommen, pendelt Stüwe auf der Strecke Hamm-Düsseldorf-Venlo (RE 13) mit der Eurobahn. Die zur Keolis-Gruppe gehörende Eurobahn hat er bislang als wenig kundenfreundlich erlebt.

Seit Monaten kämpft Stüwe vergeblich um die Rückerstattung von Fahrtkosten. Auch die Schlichtungsstelle Nahverkehr gab ihm recht, konnte ihm aber auch nicht helfen. Rolf Stüwe fragt sich nun: „Was ist von der Mobilitätsgarantie im öffentlichen Personennahverkehr überhaupt zu halten, wenn die Eurobahn doch macht, was sie will?“

Zum Hintergrund: Zum Jahreswechsel hatte die Eurobahn den Beförderungsauftrag auf besagter Strecke nach einer Ausschreibung erhalten. Die nötigen Züge dazu hatte das Unternehmen nicht. Vier Tage vor Aufnahme des Verkehrs erfuhr die Eurobahn, dass von den 18 bestellten Fahrzeugen nur vier zur Verfügung stehen würden. Die übrigen Züge erhielten keine Betriebserlaubnis vom Eisenbahn-Bundesamt.

 

„Das war auch für uns ein ziemlicher Schock“, räumt Eurobahn-Sprecher Marco Vogel ein. Derart kurzfristig ein Ersatzkonzept erstellen zu müssen, sei „eine sehr anspruchsvolle Aufgabe“ gewesen. Ergebnis: Die Strecke RE 13 wurde etwa drei Monate lang von der Eurobahn gar nicht bedient. „Das war auch für uns höchst unbefriedigend“, räumt Vogel ein. Aber wir haben uns auf den Streckenteil von Düsseldorf bis Venlo fokussiert, weil es dort gar keine Alternative gab.“ Von Holzwickede und Düsseldorf sei dagegen noch der RE7 stündlich verkehrt.

„Im ersten Quartal des Jahres herrschte das reine Chaos“, erinnert sich Stüwe. „Mit mir waren ja noch Hunderte andere Kunden betroffen, besonders schlimm waren die Pendler nach Düsseldorf dran. Die mussten täglich eineinhalb Stunden Verspätung in Kauf nehmen“, berichtet Stüwe. Er selbst habe auch lange Wartezeiten gehabt und oft den RE 7 nutzen müssen. „Einmal jedoch habe ich einen unaufschiebbaren Termin gehabt und bin darum mit dem Taxi nach Hagen und von dort mit der Bahn nach Schwelm gefahren.“ Dieses Geld wollte sich Stüwe unter Hinweis auf die Mobilitätsgarantie von der Eurobahn erstatten lassen. Doch das Unternehmen lehnte dies unter Hinweis auf „höhere Gewalt“ ab. Unserer Redaktion gegenüber erklärte Marco Vogel dagegen: „Wir erstatten nur, wenn Kunden auf einer Strecke keine andere Beförderungsalternative hatten. Das war im konkreten Fall nicht so. Die Situation ist zwar sehr bedauerlich und unbefriedigend für die Kunden, aber sie hätten sich auf die Situation einstellen können – ähnlich wie auf eine vorher bekannte Baustelle.“

 

Rolf Stüwe rief die Schlichtungsstelle Nahverkehr an, die empfahl, ihm den höchstmöglichen Betrag von 30 Euro zu erstatten. Doch auch die Schlichtungsstelle erhielt keine andere Antwort als Stüwe. Sie teilte dem Holzwickeder mit, dass „ein weiterer außergerichtlicher Schlichtungsversuch unserer Einschätzung nach nicht aussichtsreich“ sei. „Es gibt viele weitere vergleichbare Fälle“, bestätigte Sara Zühlsdorff von der Schlichtungsstelle uns gestern. „Leider ist uns kein einziger Fall bekannt, bei dem die Eurobahn gezahlt hätte.“

 

Andererseits gehöre die Mobilitätsgarantie seit Jahresbeginn zu den Befördungsbedingungen – auch der Eurobahn.

 

Deshalb könnten betroffene Kunden wie Rolf Stüwe als letzte Möglichkeit noch versuchen, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.