Warum eine gründliche Putzfrau Alptraum der Bahn ist

13.03.2009

Nicht überall wo Bahn draufsteht, ist auch Bahn drin. Dieser Umstand ist der unübersichtlichen Neuorganisation der Bahn nach der Privatisierung geschuldet. Nichteisenbahnern sei hier erklärt, warum das auch zum unansehnlichen Zustand des Holzwickeder Bahnhof beiträgt.


Dazu muss man zunächst wissen, dass der Bahnhof zwar durch ein kleines weißes Schild mit den beiden roten Buchstaben DB als Betriebsanlage der Bahn ausgewiesen ist. Die Deutsche Bahn AG ist darum aber noch längst nicht allein zuständig. So gehören zunächst große Teile des Bahngeländes an der Stehfenstraße zum Bundeseisenbahnvermögen und damit einer DB-Holding. Die Bahnsteige (nur bis zur Einfassung), die Zugänge und ein kleines Stück der Unterführung liegen in Verantwortung des DB-Bahnservices. Die eigentlichen Gleise und Böschungen gehören dagegen zur DB-Netz-AG. Für die Zufahrt zum Bahnhof, den Wendehammer mit dem Pflanzbeet, ist schließlich die Gemeinde zuständig.

 

Gut möglich also, dass die vom DB-Bahnservice beauftragte private Putzkolonne die Bahnsteige auftragsgemäß sauber fegt – den Dreck einen Meter weiter im Pflanzbeet aber ignorieren muss, weil sie dort nicht putzen darf. Vollends kompliziert wird es, wenn es um die Gleise geht: Um Zigarettenkippen oder anderen Dreck darauf zu entfernen, müsste zunächst eine Betriebs- und Bauanweisung beantragt werden. Die Gleise betreten dürfen aber nur Personen, die ganz bestimmte gesundheitliche und fachliche Anforderungen erfüllen. Zudem muss für jede Reinigung der Gleisanlagen der Zugverkehr unterbrochen werden, was natürlich ebenfalls zu beantragen ist.

 

Für jeden Eisenbahner dürfte es ein Albtraum sein, eine gründliche Putzfrau über alle Verantwortlichkeiten hinweg den Besen schwingen zu sehen. Bahnkunden und Bürgern ist das alles schnuppe. Sie wollen einen sauberen Bahnhof – egal wer ihn putzt. Allerdings: „Auf gar keinen Fall kann das ein Ehrenamtlicher sein”, betont Bahnsprecher Torsten Nehring.

 

„Schon aus versicherungsrechtlichen Gründen geht das nicht.”